Wirkung im Ganzen berechnen. Lärmschutz.
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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Abstract
Um in Städten und Gemeinden ausreichenden Wohnraum bereitzustellen und zugleich gesunde Wohnverhältnisse zu ermöglichen, sind neue, an die Situation angepasste Konzepte nötig, die von der Bürgerschaft, der Stadt, den Verkehrsbetrieben sowie der Wirtschaft gleichermaßen mitgetragen werden können. In der Planung sollte daher in allen Phasen Lärm als eigenständiges Kriterium betrachtet werden. Dabei muss der Schallschutz unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten betrachtet werden. Für einen ausreichenden und dennoch wirtschaftlichen Schallschutz müssen alle Möglichkeiten auch über den passiven Schallschutz hinaus ausgeschöpft werden. In diesem Zusammenhang wird in dem Beitrag das Konzept "Urban Sound Planning" vorgestellt. Es verfolgt das Ziel, einzelne Schutzmaßnahmen wirkungsorientiert zu kombinieren. Der Schwerpunkt des Planungskonzepts wird je nach Aufgabe gelegt. Da ein Großteil der innerstädtischen Lärmbelastung vom Straßenverkehr ausgeht, werden einige Maßnahmen des aktiven Verkehrslärmschutzes dargestellt: Bei der Planung neuer Strukturen kann frühzeitig der nicht motorisierte Verkehr begünstigt werden. An Hauptverkehrsstraßen sollten idealerweise weniger lärmempfindliche Nutzungen vorgesehen werden. Mit geräuschmindernden Fahrbahnbelägen lassen sich über die gesamte Lebensdauer Pegelminderungen um 3 dB erzielen. Der geräuschmindernde Fahrbahnbelag kann zusammen mit der Verkehrsbündelung eine Lärmsenke bilden: Der Verkehr wird aus den Wohngebieten abgezogen und auf einen speziell ausgerüsteten Verkehrsweg umgeleitet. Die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann ebenfalls zu einer Entlastung führen. Für die Zukunft werden große Hoffnungen in den Ausbau der Elektromobilität gesetzt, da Elektrofahrzeuge deutlich leiser sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
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Der Gemeinderat
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Nr. 5
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S. 68-69