Gesetzgebungskompetenz für das Bau- und Bodenrecht.
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1985
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SEBI: Zs 2230-4
IRB: Z 889B
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Zusammenfassung
Der vielfach beklagte Kompetenzverlust der deutschen Länderparlamente ist in erster Linie dadurch auszugleichen, dass die Landtage - neben eigenverantwortlichen Entscheidungen im Finanzwesen - Gesetzgebungsaufgaben von Gewicht zurückerhalten. Es wird vorgeschlagen, die Gesetzgebung über das öffentliche Bodenrecht, insbesondere den Städtebau, einschließlich der Besteuerung des Bodens wieder den Ländern zu überlassen. (-z-)
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Zeitschrift für Rechtspolitik, München 18(1985), Nr.9, S.239-243, Lit.