Änderung des niedersächsischen Beamtenrechts - Nebentätigkeit.

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Am 2. Juli 1985 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung des Nebentätigkeitsrechts beschlossen, das im wesentlichen eine Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes zum Inhalt hat. Nachdem der Entwurf des Gesetzes bekannt geworden war, wurde von der Architektenkammer Niedersachsen eine Stellungnahme erarbeitet. Der Beitrag beinhaltet einen Auszug aus dieser Stellungnahme. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Beamter, Arbeitszeit, Vergütung, Beamtenrecht, Nebentätigkeit, Nebenerwerb, Versagung, Anzeigepflicht, Verwaltung

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Deutsches Architektenblatt (Ausg.N 2) 17(1985), Nr.9, S.BN201-BN203

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Beamter, Arbeitszeit, Vergütung, Beamtenrecht, Nebentätigkeit, Nebenerwerb, Versagung, Anzeigepflicht, Verwaltung

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