Betriebskosten und Datenschutz.

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DE

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Berlin

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0173-1564

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ZLB: R 199 ZB 7111

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Abstract

Mietdatenschutzrechtliche Belange sind im Betriebskostenrecht von Bedeutung, wenn es um das Recht eines Mieters um Einsicht in die Abrechnungen der übrigen Mieter geht. Die Problematik um die Einsichtsgewährung in die Abrechnungsdaten anderer Mieter war schon sporadisch Gegenstand früherer Entscheidungen, die bis in die 1980er Jahre zurückreichen. Das Bundesdatenschutzgesetz geht auf das Jahr 1977 zurück. Es wurde abgelöst durch das Gesetz vom 20. 9.1990,2 durch welches Vorgaben des Europäischen Parlaments umgesetzt wurden. Die letzte Fassung des BDSG datiert vom 25. 2. 2015.

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht

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Nr. 7

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S. 399-403

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