Zivilgesellschaft, Gemeinwohl und Kollektivgüter.

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Berlin

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1860-4315

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ZLB: 4-2005/1858

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Abstract

In den letzten zwei Jahrzehnten erlebten Gemeinwohl wie Zivilgesellschaft eine Renaissance als Topoi und wissenschaftliche Konzepte. Beide werden oft miteinander in Beziehung gebracht: Während der Zivilgesellschaft eine gemeinwohlfördernde Funktion zugeschrieben wird, dient das Gemeinwohl wiederum auch in wissenschaftlich-analytischen Konzepten der Zivilgesellschaft als Kennzeichen eines spezifisch zivilgesellschaftlichen Handlungsmodus. Diese Gleichsetzung wird im Papier theoretisch wie empirisch anhand ausgewählter Fallstudien zum Gemeinwohldiskurs in Umweltkonflikten in Frage gestellt. Die vorgestellten Überlegungen beziehen sich dabei primär auf eine von Jürgen Kocka im Rahmen der Arbeitsgruppe "Zivilgesellschaft" am WZB entwickelte Definition von Zivilgesellschaft. Der Bezug auf das Gemeinwohl wird insgesamt als nur begrenzt geeignet angesehen, zivilgesellschaftliches Handeln zu kennzeichnen. Dies nicht nur aufgrund seiner inhaltlichen Vagheit und normativen Aufladung, sondern auch deshalb, weil das Gemeinwohl in Nutzungskonflikten um Kollektivgüter als stehender Begriff verwendet wird. difu

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38 S.

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Discussion Paper; SP IV 2005-401