Erläuterung der Verordnung zur Durchführung des § 34c GewO vom 20. Juni 1974.
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1974
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Mit der Erweiterung der Gewerbeordnung hat der Deutsche Bundestag das sog. Maklergesetz erlassen, einschließlich der jetzt erschienenen Durchführungsverordnung. Der vorliegende Beitrag soll eine erste Erläuterung für die praktische Arbeit des Maklers mit di0
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Allgemeine Immobilienzeitung, Hamburg (1974) S. 224-230