IKZM in Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Bonn

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0303-2493

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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073

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Abstract

Mit dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) liegt seit 2005 eine Landesverordnung vor, die auch den küstennahen Landbereich einschließlich des Küstenmeeres bis zur 12-Seemeilen-Zone erfasst und ein eigenes Kapitel "Integriertes Küstenzonenmanagement und Raumordnung im Küstenmeer" enthält. Grundlage für die Inhalte dieses Kapitels bilden u.a. die aus verschiedenen IKZM-Projekten (INTERREG IIIB) gewonnenen Erfahrungen, die über räumliche Festsetzungen umgesetzt wurden. im Fachkapitel wird auf das Abstimmungs- und Beachtungsgebot der unterschiedlichen Raumnutzungsansprüche, Belange und Festlegungen im Küstenmeer hingewiesen. Vielfach konnten dabei zwar raumordnerische Festlegungen getroffen werden, mussten gleichzeitig aber Entwicklungsspielräume für andere Nutzungsansprüche offengehalten wurden. Das LEP ist daher für den Bereich des Küstenmeeres fortzuschreiben, womit bereits begonnen wurde. Von ganz entscheidender Bedeutung für den Erfolg des IKZM wird es zukünftig sein, dass es auf der Umsetzungsebene (vor Ort) eine problem- und handlungsorientierte Ausrichtung erfährt, die nachvollziehbar ist und konkrete Erfolge ("Mehrwert") nach sich zieht und beispielgebend aufzeigt. difu

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Informationen zur Raumentwicklung

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Nr. 5

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S. 287-290

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