§ 13b BauGB - Überlegungen zur ökologischen Nachhaltigkeit einer jungen Rechtsnorm.
Dt. Fachverl.
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Dt. Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0931-0983
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ZLB: Kws 250,8 ZA 3482
TIB: ZB 3717
TIB: ZB 3717
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Abstract
Seit ihrem Inkrafttreten am 13.5.2017 ermöglicht die Vorschrift des § 13b BauGB unter bestimmten Voraussetzungen die Aufstellung von Bebauungsplänen für ökologisch sensible Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren. Im Gegensatz zum Regelverfahren erfordert das beschleunigte Verfahren - unter anderem - weder die Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) noch die Befolgung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ la Abs. 3 BauGB). Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag die ökologischen Nachhaltigkeitswirkungen des § 13b BauGB. Dabei wird nicht nur auf die Rechtsfolgen, sondern auch auf den Anwendungsbereich dieser Vorschrift eingegangen. Es wird gezeigt, dass § 13b BauGB im Ergebnis eine ökologisch nicht-nachhaltige Rechtsnorm darstellt.
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Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht
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Nr. 1
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S. 52-72