Politische Parteien und Verbände in der Verfassungsrechtslehre der Weimarer Republik.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 96/2045

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DI
S

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Der Verfasser untersucht die Funktion der Parteien und Interessenverbände (Gewerkschaften, Unternehmerverbände), wie sie in der Weimarer Republik von der Verfassung und den einfachen Gesetzen normiert und von der Staatsrechtslehre der Zeit interpretiert wurde. Die These ist, daß in der bürgerlichen Moderne, in welcher die Gesellschaft sich in Teilsysteme ausdifferenziert und vom Staat abgekoppelt hat, Parteien und Verbände eine besondere Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Gesellschaft ausüben. Sie tun dies, "indem sie die Meinungs- und Interessenvielfalt in der Gesellschaft durch ihre Beteiligung an der politischen Willensbildung zusammenfassen und in die staatliche Entscheidung überführen" (S. 13). Das mögliche Auseinanderdriften zwischen der faktischen Bedeutung, die Parteien und Verbänden als Interessensvertreter der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zukommt, und ihrer normativen Funktionalisierung durch Verfassung und Gesetz ist in der Wirklichkeit der Weimarer Republik evident geworden. Ihre Reflexion in den Staatsrechtslehren wird eingehend diskutiert. gar/difu

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230 S.

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Schriften zur Verfassungsgeschichte; 49