Richterliche Rechtsfortbildung durch den EuGH. Dargestellt am Beispiel der Erweiterung des Rechtsschutzes des Marktbürgers im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes und der Staatshaftung.

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Baden-Baden

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ZLB: 96/3761

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In den letzten Jahren ist von verschiedenen Seiten Kritik an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geübt worden, von Politikern, Vertretern der Wirtschaft und nicht zuletzt vom Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1993. Am Beispiel der richterlichen Erweiterung des Rechtsschutzes für den Unionsbürger und der Haftung der Mitgliedstaaten für die Nichtumsetzung einer EU-Richtlinie analysiert der Autor Grundlage, Methoden und Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung durch den EuGH. Diese Praxis, mit der Regelungslücken des Gemeinschaftsrechts ausgefüllt werden sollen, ist politisch und juristisch heikel. Je staatsähnlicher die EU selbst wird, desto eher bedürfen Regelungslücken im EU-Recht einer Ausfüllung durch parlamentarisch gestützte Regelungen. In puncto Machtverteilung weist das Institutionengefüge der EU, so der Verfasser, Demokratiedefizite auf. Die derzeitige Rechtsprechungspraxis des EuGH etwa im Bereich des kommunalen Ausländerwahlrechts nach dem EG-Vertrag kann Spannungen zur Souveränität des betroffenen Mitgliedstaates erzeugen. gar/difu

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392 S.

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Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes - Rechtswissenschaft; 2