Instrumentelle Ansätze zur Begrenzung des Versiegelungsgrades in Bebauungsplänen. Beispiele aus der Praxis der Stadt Düsseldorf.
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1988
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ZZ
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Hohe innerstädtische Versiegelungsgrade lösen zunehmend Forderungen nach Beschränkung versiegelter Flächen in Bebauungsplänen aus. Mit dem Instrumentarium von Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung und Bauordnung von Nordrhein-Westfalen kann jedoch im Bebauungsplan der Versiegelungsgrad auf Flächen, die nicht von Gebäuden und/oder Nebenanlagen überdeckt werden dürfen, im wesentlichen nur indirekt gesteuert werden. Dennoch ermöglichen sie die Festsetzung von Pflanzflächen und Bindungen für vorhandene Pflanzen. Daneben werden Festsetzungsmöglichkeiten für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen zur Regelung der Versickerung von Regenwasser herangezogen. Instrumentelle Schwachstellen, die in der Praxis zu hohen Versiegelungsgraden bis hin zur Vollversiegelung führen, sind die großen Spielräume beim Maß der baulichen Nutzung (§ 17 BauNVO) und beim Bauen im Innenbereich ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Es wird vorgeschlagen, zur weitergehenden Begrenzung der Versiegelungsmöglichkeiten auch in § 34 BauGB eine Bodenschutzklausel einzuführen, um stadtökologische Fehlentwicklungen zu verhindern. - (n.Verf.)
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1988), H.8/9, S.587-592, Lit.