Wann ist in Bayern die Wiedereinweisung zulässig?
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 5.2.1979 die Wiedereinweisung zu Räumender bzw. von Räumung bedrohter Mieter in die bisherige Wohnung grundsätzlich für rechtswidrig erklärt. Dieser Grundsatz gilt nur für Bayern. Der VGH hatte die Frage der vorübergehend zwangsweisen Wiedereinweisung in besonderen Notsituationen offen gelassen. Das Bayr. Verwaltungsgericht Würzburg hat nun mit Beschluß vom 12.1.1983 Nr.W29.82 A 1411 eindeutig Stellung bezogen. Wiedereinweisung kann nun nur noch die letzte Möglichkeit vor der Obdachlosigkeit sein, nachdem die zuständige Gemeinde sämtliche anderen Wohnmöglichkeiten überprüft hat. hg
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Wohnungswesen, Wohnungsrecht, Sozialrecht, Kündigung, Kündigungsschutz, Rechtsprechung, Mieterschutzrecht, Räumung, Räumungsklage, Wiedereinweisung
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.5, S.240, 254
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Wohnungswesen, Wohnungsrecht, Sozialrecht, Kündigung, Kündigungsschutz, Rechtsprechung, Mieterschutzrecht, Räumung, Räumungsklage, Wiedereinweisung