Öffentliche und private Nutzung der Bonner Hofgartenwiese. Rechtsgutachten, erstattet dem Senat der Universität Bonn.

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SEBI: 85/2184

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Abstract

Das Bonner Hofgartengelände steht seit 1818 im Privateigentum der Universität Bonn.Das Rechtsgutachten wurde vom Senat in Auftrag gegeben, da für ihn die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Benutzung der Hofgartenwiese für Demonstrationen nicht ausreichend geklärt sind.Die Zulassung von Großveranstaltungen auf der Hofgartenwiese ist bislang, soweit sie nicht gerichtlich erzwungen worden ist, von der Universität im Einvernehmen mit der Stadt Bonn ausgesprochen worden.Der Senat will wissen, ob und auf welche Weis verhindert werden kann, daß die Hofgartenwiese durch Großveranstaltungen zerstört wird und daß der Lehrbetrieb dadurch gestört wird.Das Rechtsgutachten versucht eine Klärung insofern herbeizuführen, als zunächst nach der Feststellung verlangt wird, ob sich genannte Schwierigkeiten nicht schon dadurch erledigten, daß die Hofgartenwiese unter Denkmalschutz gestellt wurde.Im Anschluß daran werden die weiteren Rechtsfragen erörtert. sg/difu

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Privateigentum, Öffentlichkeit, Öffentliche Sache, Denkmalschutzrecht, Nutzung, Großveranstaltung, Demonstration, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Rechtsgeschichte, Gemeinderecht, Hochschule, Denkmalschutz, Recht, Verwaltung

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Bonn: Bouvier (1984), 39 S.

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Privateigentum, Öffentlichkeit, Öffentliche Sache, Denkmalschutzrecht, Nutzung, Großveranstaltung, Demonstration, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Rechtsgeschichte, Gemeinderecht, Hochschule, Denkmalschutz, Recht, Verwaltung

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Politeia. Bonner Universitätsreden in öffentlichen Fragen; 14