Die Bürgschaft und verwandte Sicherungsmittel im Bauvertragsrecht unter besonderer Berücksichtigung von § 648a BGB.

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DE

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Tübingen

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ZLB: 97/2247

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DI

Zusammenfassung

Sicherungsmittel im Bauvertrag sind neben der Bürgschaft u. a. die Garantie, der Schuldbeitritt, der Einbehalt und die Hinterlegung. Da insbesondere die Bauwirtschaft für ihre Investitionen meist Fremdkapital benötigt, sind hierfür Sicherheiten notwendig. Der 1993 im Bürgerlichen Gesetzbuch eingefügte § 648a ist Schwerpunkt der Arbeit. Diese Vorschrift normiert einen gesetzlichen Anspruch des Auftragnehmers, Sicherungen zu verlangen. Weiterhin widmet sich die Untersuchung den vertraglich zu vereinbarenden Sicherungsmitteln, insbesondere nach VOB/B. Die Probleme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Sicherungsmittel werden dabei einzeln behandelt. Zum Schluß gibt der Verfasser eine eigene Darstellung, wie die Sicherungsmittel insbesondere für den Bauvertrag neu geregelt werden könnten. kirs/difu

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ca. 250 S.

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