Beiträge zu einer Bauwesenversicherung - Werbungskosten oder Teil der Herstellungskosten?

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BBR: Z 481
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BBR: Z 481

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Zusammenfassung

Die Bauwesenversicherung soll gegen alle Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse, die zur Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Bauleistungen und der versicherten Gegenstände der Baustelleneinrichtung Versicherungsschutz gewähren. Hier geht es um die steuerliche Absetzbarkeit dieser Beiträge. Die Rechtsprechung differiert in dieser Frage: nach Urteil des Finanzgerichts Hamburg sind diese Beiträge Werbungskosten, dagegen sind sie nach dem Urteil des FG Düsseldorf/Kammern Köln nicht Werbungskosten, sondern Teile der Herstellungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. hg

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Recht, Finanzen, Bauwesenversicherung, Steuerrecht, Werbungskosten, Herstellungskosten, Rechtsprechung

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Die freie Wohnungswirtschaft, Hamburg 34(1980)Nr.3, S.59-60, Lit.

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Recht, Finanzen, Bauwesenversicherung, Steuerrecht, Werbungskosten, Herstellungskosten, Rechtsprechung

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