Zur Reform des Wohngeldgesetzes. Vorschläge sozialdemokratischer Fachleute.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Abstract
Im Rahmen einer sozial orientierten Wohnungspolitik kommt dem gezielten Wohngeld eine hervorragende Bedeutung zu, um besonders die Wohnversorgung der Familien mit Kindern zu verbessern. Der in diesem Sinne erarbeitete sozialdemokratische Vorschlag zur Wohngeldgesetzreform sieht vor, dass die höchst zumutbare Belastung der Empfänger von Wohngeld für Kaltmiete 26 % des Nettoeinkommens nicht überschreiten soll. Dazu gehört eine Vereinheitlichung des Einkommensbegriffes, eine Vereinfachung der Einkommensermittlung und ein neues Bemessungssystem der Wohngeldförderung. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung sind tabellarisch nach Gemeindegröße, Wohnungsbaujahr und Familiengröße aufgeführt. hg
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Recht, Wohnung, Finanzen, Sozialrecht, Wohngeldgesetz, Reformvorschlag
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 32(1979)Nr.11, S.618-621, Tab.
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Recht, Wohnung, Finanzen, Sozialrecht, Wohngeldgesetz, Reformvorschlag