Kulturverwaltungsrecht. Bildung - Wissenschaft - Kunst.

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SEBI: AB 124

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Abstract

Kulturverwaltungsrecht läßt sich als eine vom Staat erlassene verbindliche Ordnung für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kunst definieren. Der Verfasser unternimmt es, diesen großen Sachbereich des besonderen Verwaltungsrechts umfassend darzustellen und die grundlegenden Zusammenhänge des gesamten Rechtsgebietes aufzuzeigen. Er beginnt mit einer Untersuchung über das Verhältnis von Staat und Kultur in Deutschland seit dem 19. Jh., in der u.a. die Entwicklung des deutschen Schul- und Hochschulwesens behandelt wird. Er beschreibt dann unter dem Begriff "Bildung'' das Recht des Schulwesens und der Jugend- und Erwachsenenbildung, unter dem Begriff "Wissenschaft'' das Recht der Hochschulen und anderer öffentlicher Forschungseinrichtungen und unter dem Begriff "Kunst'' u. a. die staatliche Verwaltung im Bereich der schönen Künste und das Recht der Massenmedien. Die Arbeit endet mit einer Betrachtung über die Kulturverwaltung im Bundesstaat des Grundgesetzes. wd/difu

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Kulturverwaltungsrecht, Wissenschaft, Kunst, Bildungswesen, Schule, Kultur, Hochschule, Medien

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Tübingen: Mohr (1969), XX, 646 S., Lit.; Reg.; Habil.; Hamburg

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Kulturverwaltungsrecht, Wissenschaft, Kunst, Bildungswesen, Schule, Kultur, Hochschule, Medien

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