Krankenhausplan des Freistaates Bayern. Stand 1. Januar 1991. 16. Fortschreibung.
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SEBI: 79/869-Fortschr.16-4
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Zusammenfassung
Dem Krankenhaus kommt in der medizinischen Versorgung der Bürger eine herausragende Bedeutung zu. Eine medizinisch leistungsfähige, sozial tragbare und wirtschaftlich stationäre Krankenversorgung setzt eine systematische und kontinuierliche Planung der Versorgunskapazitäten voraus. Die Bayerische Staatsregierung versteht die Krankenhausplanung daher als wesentliches Element moderner Gesundheits- und Sozialpolitik. Um Fehlinvestitionen und damit eine gesundheits- und wirtschaftspolitisch nicht vertretbare Fehlleitung öffentlicher Mittel zu vermeiden, muß, ausgehend vom Bedarf an Krankenhausleistungen in den einzelnen Versorgungsbereichen, festgestellt werden, welche Krankenhäuser zur stationären Versorgung erforderlich sind. Diese Planung hat dem gesetzlichen Ziel zu dienen, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit sparsam wirtschaftenden und medizinisch leistungsfähigen Krankenhäuser in Bayern zu sichern. geh/difu
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Krankenhausplan, Fortschreibung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Krankenhaus
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München: (1991), 130 S., Kt.; Tab.; Reg.
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Krankenhausplan, Fortschreibung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Krankenhaus