BBauG § 131 III. Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. VBerwG, Urteil vom 26.1.1979 - 4 C 61-68 und 80-84/75, Münster.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Nach § 131 Absatz 3 BBauG ist bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes im Hinblik auf die Vorteilsgerechtigkeit der Verschiedenheit der baulichen oder sonstigen Nutzung nach Art und Maß nur dergestalt zu entsprechen, dass das Heranziehungsverfahren für die Gemeinde praktikabel und für den Bürger überschaubar bleibt. Die Kombination von Grundstücksflächen und Vollgeschosszahl ist als Verteilungsmaßstab bei der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen grundsätzlich nicht zu beanstanden. Für den Fall, dass der Bebauungsplan nur Grundflächen und Baumassen festsetzt, darf der Verteilungsmaßstab eine Umrechnungsformel enthalten, nach der als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 2,8 gilt. -y-

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Recht, Bundesbaugesetz, Baunutzung, Erschließungsrecht, Erschließungsaufwand, Verteilungsmaßstab, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.1/2, S.72-74, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Baunutzung, Erschließungsrecht, Erschließungsaufwand, Verteilungsmaßstab, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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