Die Städtebauförderung als unverzichtbares Instrument zur Strukturverbesserung der Städte und Gemeinden.
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen
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DE
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Köln
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ZLB: 4-Zs 2851
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Abstract
Die kommunalen Spitzenverbände haben im September 2011 in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Landtages Nordrhein-Westfalen zur Städtebauförderung eine Stellungnahme abgegeben, die in dem Beitrag dokumentiert ist. In einer zusammenfassenden Bewertung wird formuliert, dass die Städtebauförderung eine bedeutende Aufgabe und ein zentrales Instrument nachhaltiger Stadtentwicklung ist, dem zugleich ein hoher städtebaulicher, ökonomischer, ökologischer und sozialpolitischer Stellenwert zukommt. Die kommunalen Spitzenverbände betonen die Notwendigkeit der Städtebauförderung für die Bewältigung des energetischen Stadtumbaus, der demographischen Veränderungen und der Sicherung sozialer Stabilität in den Quartieren. Eine Kürzung der Fördermittel hat für Städte und Gemeinde sowie für das örtliche Handwerk und die regionale Bauwirtschaft gravierende negative Folgen und entzieht mittelfristig größeren Projekten der Stadtentwicklung die Grundlage. Vor dem Hintergrund der vom Bundeskabinett geplanten Kürzungen der Bundesmittel für die Städtebauförderung wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgefordert, die geplanten Kürzungen zu revidieren und sie stattdessen im Jahr 2012 mindestens wieder auf das Niveau von 2010 (535 Millionen Euro) anzuheben. Insbesondere wird gefordert, das Programm "Soziale Stadt" wieder auf dem Niveau des Jahres 2010 zu fördern (95 Millionen Euro) statt mit jetzt nur 40 Millionen Euro. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die heute erforderliche 10-prozentige kommunale Eigenleistung bei der Durchführung von Fördermaßnahmen befristet und in begründeten Ausnahmefällen aufzuheben, da gerade in Nothaushaltskommunen die Bedarfslage besonders hoch ist.
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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Nr. 11
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S. 14-25