Die Zulässigkeit landesrechtlicher Andienungspflichten für Sonderabfälle. Europa-, verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 98/1430

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Die Bundesländer haben versucht, vermeintliche Lücken im Bundesabfallrecht zur Etablierung landesrechtlicher Andienungspflichten für Sonderabfälle zu nutzen. Diese bezeichnen die Verpflichtung der Sonderabfallerzeuger und - besitzer, das Aufkommen besonders überwachungsbedürftiger Abfälle einer Zentralen Stelle anzuzeigen (Anzeigepflicht). Diese institutionalisierte Stelle kann den Sonderabfall einer privaten Entsorgungsanlage zuweisen oder ihn in eigenen Anlagen entsorgen (Zuweisungsrecht). Die Zulässigkeit dieses abfallrechtlichen Instruments ist umstritten. Die Arbeit unternimmt den Versuch, einige Aspekte der Zulässigkeitsfrage aus europa-, verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Sicht zu klären. Im Ergebnis hält das Gutachten die Andienungspflichten aus europarechtlicher Sicht für zulässig. Eine Einschränkung der Zulässigkeit von landesrechtlichen Andienungspflichten ergibt sich aus dem Bundesverfassungsrecht. Hinsichtlich der Organisation und Finanzierung der Sonderabfallentsorgung mittels landesrechtlicher Andienungspflichten wird die gegenwärtige Praxis in einigen Ländern kritisiert. Als unzulässig erwies dich die Kombination einer Beleihung der Zentralen Stelle mit deren Befugnis, privatrechtliche Entgelte anstelle einer öffentlich-rechtlichen Gebühr für ihre Zuweisungstätigkeit zu erheben. Zulässig sind Andienungspflichten zur Beseitigung von Sonderabfällen; unzulässig sind Andienungspflichten zur Verwertung. goj/difu

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154 S.

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Forum Umweltrecht; 21