Korruptionsprävention bei der Vergabe von VOL-Aufträgen. Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Manipulation.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Abstract
Die unbedingte Einhaltung von Vergabevorschriften stellt einen optimalen Schutz vor Korruption und Manipulation dar. Strafbare Handlungen werden sich zwar nicht grundsätzlich verhindern lassen, doch eine strikte Beachtung der Vorschriften mindern letztlich die Gefahr. Darüber hinaus können Vorkehrungen getroffen werden, die einer Begünstigung von Korruption verhindern können, wie z.B. die häufige Änderung von Bewerbervorschlagslisten und deren eingeschränkten Zugang. Ein weiterer Ansatz ist die sorgfältige Personalauswahl für korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete. Allerdings gibt es Schwachpunkte bei der Korruptionsprävention. Häufig ist die öffentliche Hand auf externe Experten bei der Vergabeauswahl angewiesen. Auch hier kann durch einen häufigen Wechsel der Personen und die Aufnahme einer Antikorruptionsklausel in den Verträgen der Manipulation bei der Vertragsvergabe wirksam entgegengewirkt werden. kr/difu
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 1
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S. 3-7