Planende Behörden, protestierende Bürger und überforderte Richter. Rechtliche Aspekte zur Genehmigung von Kernkraftwerken.

Schmitt-Glaeser, W.
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1976

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SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
IRB: Z 1035

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Zwischen Planung und Inbetriebnahme eines Kernkraftwerkes vergehen aufgrund eines komplizierten Genehmigungsverfahrens ca. 10 Jahre. Durch die Vielzahl der beteiligten Behörden, unbestimmte Gesetzesbegriffe, die Undurchsichtigkeit der Verfahrensstruktur und die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern wird das atomrechtliche Genehmigungsverfahren für den Bürger nahezu undurchschaubar.

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Der Landkreis, Köln 46 (1976), 11, S. 442-451, Abb.; Lit.

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