Das Haager Kinderschutzübereinkommen. Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996.
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Frankfurt/Main
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Zusammenfassung
Gegenstand der Arbeit ist das am 1.1.2002 in Kraft getretene Haager Kinderschutzübereinkommen vom 19. Oktober 1996. In der monographischen Gesamtdarstellung werden die Regelungsbereiche - internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung, Vollstreckung und internationale Zusammenarbeit - der Nachfolge-Konvention für das umstrittene Haager Minderjährigenschutzübereinkommen von 1961 im Detail analysiert und bewertet. Berücksichtigung findet auch das Verhältnis zu anderen einschlägigen Regelungen auf völkerrechtlicher, europarechtlicher und nationaler Ebene. Das KSÜ trägt erheblich zur Verbesserung des internationalen Minderjährigenschutzes bei und bietet ein hohes Maß an Rechtsklarheit und -sicherheit. Besondere Bedeutung erlangen die Mechanismen zur internationalen Zusammenarbeit. difu
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362 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 4017