Vereinheitlichung der Grundsätze im Dienstrecht.

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SEBI: 70/793

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DI

Zusammenfassung

Seit über einem Jahrzehnt ist das ursprünglich feste Gefüge des gesamten Dienstrechts aufgebrochen.Eine Annäherung zwischen öffentlicher und privatwirtschaftlicher Verwaltung bringt es mit sich, daß die Aufgaben von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes vielfach qleichwertig geworden sind.Die traditionell hoheitliche Tätigkeit des Beamten hat dadurch an Bedeutung verloren.Die Diskussion über die Vereinheitlichung des Rechts des öffentlichen Bediensteten ist daher wieder aktuell geworden.Grundsätzlich bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen eine Annäherung des Beamten- an das Arbeitsverhältnis.Manche Eigenschaften des modernen Arbeitsrechts können ohne Gefahr für die besonderen Funktionen des Beamtenrechts übernommen werden.Im Rahmen des geltenden Rechts ist auch eine Annäherung des Rechts des öffentlichen Angestellten in Richtung auf das Beamtenrecht denkbar.Ein Einheitstyp des ,,öffentlichen Bediensteten'' ist jedoch mit Art. 33 Abs. 4 GG nicht vereinbar und wäre daher verfassungswidrig.

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Öffentlicher Dienst, Dienstrechtsreform, Verwaltungsreform, Beamtenrecht, Recht, Verwaltung

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Würzburg: Schmitt u.Meyer (1968) XXXIX, 193 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1969)

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Öffentlicher Dienst, Dienstrechtsreform, Verwaltungsreform, Beamtenrecht, Recht, Verwaltung

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