Bedeutung der Neuerungen in § 37 SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz für die Pflegekinderhilfe.

Eschelbach, Diana
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
No Thumbnail Available

Date

2013

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Heidelberg

item.page.language

item.page.issn

1867-6723

item.page.zdb

item.page.orlis-av

item.page.type-orlis

Abstract

Seit nunmehr fast eineinhalb Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Es hat über den Kinderschutz im engeren Sinne hinaus auch Änderungen für andere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe gebracht - nicht zuletzt der Pflegekinderhilfe. Speziell für diese relevant sind die Neuerungen in § 37 SGB VIII, die die Rechtsposition von Pflegepersonen ausgebaut haben und eine verbindliche, kontinuierliche Hilfeleistung und Unterstützung gewährleisten sollen. Wie vermutlich jedes neue Gesetz wirft auch das BKiSchG an dieser Stelle neben den mit ihm geschaffenen Klarstellungen Fragen für die Praxis auf. Im Beitrag soll zunächst der Entstehungshintergrund der Neuerungen erläutert und dann auf die bislang aufgetauchten Fragen eingegangen werden.

Description

Keywords

item.page.journal

Das Jugendamt

item.page.issue

Nr. 6

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 311-314

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections