Kommunalrechtliche Vorgaben in Bayern für eine mittelbare Unternehmensbeteiligung von Gemeinden.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
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Abstract
Viele Städte und Gemeinden betätigen sich wirtschaftlich in Rechtsformen des Privatrechts. Hier haben sich bereits kommunale Konzernstrukturen entwickelt. Soweit eine Kommune über ein kommunales Mutter-Unternehmen weitere Beteiligungen "hält", sind auch hierbei kommunalwirtschaftliche Vorgaben einzuhalten. In der Praxis treten häufig Anwendungsprobleme auf, wie mit derartigen mittelbaren Beteiligungen umzugehen ist. Der Beitrag soll diese kommunalwirtschaftlichen Vorgaben für eine mittelbare Beteiligung darstellen.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 6
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S. 187-192