Die Planung eines schöneren Wiens ist gefährdet. Nachdruck aus: Der Aufbau, März/April 1947.
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SEBI: Zs 1807-4
BBR: Z 2384
IRB: Z 384
BBR: Z 2384
IRB: Z 384
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Abstract
In den Randgebieten der Stadt Wien wurden nach dem Krieg zunehmend Schrebergartenhäuschen zuerst in kleinere Hütten, später in Einfamilienhäuser umgewandelt. An die Stadt wurde dann von Seiten der widerrechtlichen Nutzer die Forderung nach Erschließung und Versorgung der so entstandenen neuen Siedlungen herangetragen. Der Autor ist der Auffassung, dass die Stadtplanung auf keinen Fall auf derart willkürlich entstandene Streubebauungen Rücksicht zu nehmen hat. Eine Duldung derartiger Parzellen kann solange erfolgen, als in solchen Gebieten keine größere Bautätigkeit einsetzt. Im Gunde handelt es sich in einer derartigen Situation aber darum, dass öffentliche Garten- und Grünflächengebiete, für die aus begründeten Allgemeinerwägungen heraus nie eine Verbauung im Stadtplan vorgesehen ist, auf unrechtmäßigem Weg durch Einzelne missbraucht haben, was in der Folge dazu führte, dass der Stadtplaner durch die Macht des Bestehenden dazu gezwungen wäre, das Kleingartengebiet zu einem Siedlungsgebiet zu erklären. (mo)
Description
Keywords
Stadtplanung, Städtebau, Flächennutzung, Stadtgeschichte, Stadtrand, Stadtentwicklung, Bebauungsplan, Stadtrandsiedlung, Schrebergarten, Splittersiedlung, Stadtplanung/Städtebau, Stadtentwicklungsplanung
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Der Aufbau, Wien 41(1986), Nr.3/4, S.138-139, Abb.
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Stadtplanung, Städtebau, Flächennutzung, Stadtgeschichte, Stadtrand, Stadtentwicklung, Bebauungsplan, Stadtrandsiedlung, Schrebergarten, Splittersiedlung, Stadtplanung/Städtebau, Stadtentwicklungsplanung