Atomrecht und technische Normung. Der kerntechnische Ausschuß (KTA) und die KTA-Regeln.
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1982
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SEBI: 82/1472
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Das die Errichtung und der Betrieb kerntechnischer Anlagen zwangsläufig ein gravierendes Gefahrenpotential in sich bergen, kommt dem Sicherheitsproblem seit den Anfängen der Kernenergienutzung eine zentrale Bedeutung zu.Die wertende Frage nach dem Umfang der Sicherheitsanforderungen, das Problem der Risikoakzeptanz rückt in den Mittelpunkt. Bei den Entscheidungen darüber, welche Sicherheitsvorkehrungen konkret erforderlich sind, welches Risiko hinzunehmen ist, sind die Behörden und Gerichte auf außerhalb staatlicher Stellen arbeitende Sachverständige angewiesen. Sachverständigenausschüsse sollen insbesondere Ministerien beraten und durch die Kombination interessengebundenen Sachverstandes eine gewisse Interessenneutralität erreichen. Dem Kerntechnischen Ausschuß kommt die Aufgabe zu, sicherheitstechnische Regeln für das Gebiet der Kernenergie aufzustellen und damit den unbestimmten Rechtsbegriffen der atomrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen Gestalt zu verleihen. ks/difu
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Berlin:Duncker & Humblot (1982), 279 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1981)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 413