Die Rücklagen der Gemeinden in konjunkturpolitischer Sicht.

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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892

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Abstract

In der zweiten Hälfte des 20. Jh. vollzieht sich Kommunalpolitik überwiegend als Investitionspolitik. Da auf die Gemeinden und Gemeindeverbände rund zwei Drittel der öffentlichen Ausgaben für Sachinvestitionen entfallen, kann auf ihre Einbeziehung in die gesamtstaatliche Konjunkturpolitik und Finanzplanung nicht verzichtet werden. Die bisherige Diskussion über diesen Fragenkreis befaßt sich nahezu ausschließlich mit den verfassungsrechtlichen, ökonomischen und technischen Aspekten direkter Steuerungsmöglichkeiten des ,,Staates''. Demgegenüber geht der Verfasser von der These aus, daß die Förderung eines ,,automatischen'' konjunkturgerechten Verhaltens der Gemeinden durch eine entsprechende Reform des Gemeindefinanzsystems wie des Gemeindewirtschaftsrechts aus staatspolitischen Gründen den Vorzug vor dirigistischen Einzelmaßnahmen verdient. Aufgrund einer Analyse des geltenden Rücklagenrechts, deren Ergebnisse durch den empirischen Befund bestätigt werden, zeigt der Verfasser, daß das immer wieder zu beobachtende prozyklische Verhalten der Gemeinden in ihrer Investitions-, Verschuldungs- und Rücklagenpolitik nicht zuletzt auf geltende haushaltsrechtliche Normen zurückzuführen ist. Das geltende kommunale Haushaltsrecht ist eben - unter dem Eindruck der großen Finanz- und Wirtschaftskrise in der Zeit seiner Entstehung - nahezu ausschließlich auf die Sicherung der kommunalen Haushaltswirtschaft ausgerichtet. Die Analyse des Rücklagenrechts führt zu Folgerungen für eine Reform des kommunalen Haushalts- und Rücklagenrechts, die bei ihrer Verwirklichung neben der Sicherung der kommunalen Haushaltswirtschaft auch ein konjunkturgerechtes Verhalten der Gemeinden fördern würden.

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Rücklagenrecht, Haushaltsrecht, Haushaltswesen, Verwaltung, Finanzen

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 8 (1969), 1, S. 25-45, Lit.; Zus., engl., franz.

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Rücklagenrecht, Haushaltsrecht, Haushaltswesen, Verwaltung, Finanzen

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