Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden auf öffentlichen Kinderspielplätzen.
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1974
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SEBI: 75/1751
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Zusammenfassung
Die Verkehrssicherungspflicht ist im Zusammenhang mit der ,,rechtswidrigen Verletzung'' der im PAR. 823 Abs. 1 BGB genannten Güter und Rechte entstanden. Sie wird auf den Grundsatz zurückgeführt, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft oder in seinem Bereich andauern läßt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, um eine Schädigung anderer abzuwenden. Dargestellt wird die allgemeine Rechtslage; angefügt sind Gerichtsentscheidungen in 15 Einzelfällen, die sich sowohl auf die Haftung wegen der örtlichen Lage, der Umgebung und des Zustandes des Spielplatzes beziehen als auch auf die Beschaffenheit des Spielgerätes, dessen Betriebssicherheit und die aufsichtführenden Personen.
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In: Frankfurt/Main, (1974) 27 S., Lit.