Hochwasservorsorge in Baden-Württemberg. Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

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Durch die Hochwasserereignisse der letzten Jahre richtete sich die Aufmerksamkeit auch auf den Schutz der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sowohl das Wassergesetz vom 23.12.2003, als auch die WHG-Novelle und die kommende Hochwasserrichtlinie der EU haben zum Ziel, dass diese Anlagen vor Hochwasser geschützt bzw. hochwassersicher ausgeführt sein müssen. Die Novelle der VAwS 2005 hat die Anforderungen praxisgerecht formuliert und nach dem Gefährdungspotenzial abgestuft. Im Laufe der nächsten Jahre werden für ganz Baden-Württemberg Hochwassergefahrenkarten erstellt, aus denen jeder Betreiber die Hochwassergefahr für seine Anlage ablesen und darauf abgestimmte Maßnahmen treffen kann. Die Broschüre enthält Anregungen und Hinweise für die Konzeption und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie soll in erster Linie Handlungshilfe für all diejenigen sein, die im beruflichen Alltag mit diesem Themenfeld in Berührung kommen. difu

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35 S.

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