Das Jülich-Bergische Oberappelationsgericht zu Düsseldorf von 1769.

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Das durch den Kurfürsten Carl-Theodor 1769 eingerichtete Oberappelationsgericht bildete den Abschluß einer jahrhundertelangen gerichtlichen Entwicklung, die den Rechtszug an die höchsten Reichsgerichte abschnitt und ein oberstes Landesdikasterium an ihre Stelle setzte. In Jülich-Berg verblieben jetzt alle Instanzen der Rechtsprechung, ein Ausdruck der absoluten territorialen Macht der Landesherren, die ihnen der Kaiser durch die Vergabe der Appelationsprivilegien ermöglicht hatte. Auch entgegenstehende Anstrengungen der Landstände konnten dieses Ergebnis nicht verhindern. Der Autor stellt die rechtsgeschichtlichen Grundlagen der Entstehung und die Ausgestaltung des Verfahrens dieses Jülich-Bergischen Oberappelationsgerichts dar, welches als Vorläufer des heutigen (1906 eröffneten) Düsseldorfer Oberlandesgerichts zu gelten hat. kp/difu

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Gericht, Justiz, Justizverfassung, Reichsrecht, Reichsgericht, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte, Institutionengeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Köln: (1983), XII, 130 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1983)

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Gericht, Justiz, Justizverfassung, Reichsrecht, Reichsgericht, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte, Institutionengeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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