Sicherung der Bauleitplanung durch Privatrecht; BGB § 305; BBauG §§ 1 ff.; BGH, Urteil v. 7.2.1985 - Az. III ZR 179/83 - OLG München.
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Zusammenfassung
Eine Gemeinde kann bei der Veräusserung eines ihr gehörigen Grundstücks dem Erwerber durch zivilrechtliche Vereinbarung die Verpflichtung auferlegen, sich bei der Errichtung eines Bauvorhabens an die Festsetzungen eines inhaltlich zulässigen, aber noch nicht bestandskräftigen Bebauungsplans zu halten. Durch eine derartige zivilrechtliche Abmachung kann sich der Erwerber auch rechtswirksam verpflichten, ein nach öffentlichem Baurecht (materiell) legales Bauwerk zu verändern. (-z-)
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Grundstück, Gemeinde, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Rechtsprechung, BGH-Urteil, Recht, Bebauungsplanung
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Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.11/12, S.419-422, Lit.
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Grundstück, Gemeinde, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Rechtsprechung, BGH-Urteil, Recht, Bebauungsplanung