Seeufer - Schutz, Planung, Gestaltung. Teil A Zweck und Inhalt der Seeuferplanung.
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ZZ
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SEBI: 80/3326-TEIL A-4
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AH
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Zusammenfassung
Obwohl die meisten Schweizer Seen öffentliche Gewässer sind, ist die freie Benutzbarkeit dadurch erschwert, daß man auf zwei Drittel der gessmten Uferlänge nicht mehr an die Seen gelangen kann und über die Hälfte der Ufer durch Häuser und Straßen verbaut sind. Die entscheidende Wende in den Bemühungen um den Schutz der Seeufer brachte der Bundesbeschluß über dringliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Raumordnung von 1972, der bis 1976 verlängert wurde. Da dieser Schutz nur provisorisch ist, sind Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam aufgerufen, Maßnahmen zur Erhaltung der Seeufer zu ergreifen. Der vorliegende Bericht versucht Anregungen und Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung definitiver Schutzmaßnahmen zu geben. In geraffter Form der gegenwärtige Zustand der Ufer dargestellt, die Grundsätze für die Nutzung und Gestaltung sowie die Probleme der Durchführung der Seeuferplanung erörtert. bp/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Ufergestaltung, Landschaftsplanung, Seeufer, Erholungsraum, Regionalplanung, Bodenrecht, Baurecht, Umweltschutz, Fremdenverkehr, Verkehr
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Bern: (1975), 64 S., Abb.
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Ufergestaltung, Landschaftsplanung, Seeufer, Erholungsraum, Regionalplanung, Bodenrecht, Baurecht, Umweltschutz, Fremdenverkehr, Verkehr
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Grundlagen für die Raumplanung