Modifizierte Verfahren. Mit Hilfe der einschlägigen VDI-Richtlinie lässt sich die Emissionssituation an Deponien der Deponieklasse I besser beschreiben.

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Berlin

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1868-9531

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ZLB: Kws 280 ZB 1571

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Abstract

Die Deponieklasse I (DK I) ist in Deutschland die oberirdische Regeldeponie für mäßig belasteten Erdaushub und Bauschutt und vergleichbare mineralische gewerbliche Abfälle. Durch die geänderte Deponiesituation, nur noch Inertdeponien mit einem gewissen Schwergewicht auf der DK-I-Deponie zuzulassen, müssen bei Neuerrichtungen modifizierte Verfahren zur Emissionsbetrachtung berücksichtigt werden. Dies erforderte neue Regelwerke, die mit der Überarbeitung der VDI-Richtlinie 3790 Blatt 2 aus dem Jahre 2000 im Jahre 2017 vorgelegt wurden. Diese Richtlinie ermöglicht es, die jeweiligen Emissionsraten für Deponiegas, Geruch, Sickerwasser und Staub zu berechnen und für die notwendige Prognose bereitzustellen. Damit lässt sich gerade auch die Emissionssituation an Deponien der Deponieklasse I besser beschreiben, was unter anderem auch im Planfeststellungsverfahren erforderlich sein wird. Dennoch bedarf es weiterer Untersuchungen, um die Emissionssituation an Deponien der Deponieklasse I abzusichern. Im nachstehenden Text wird auf die Emissionen von DK-I-Deponien generell eingegangen. In dem Kontext wird die VDI-Richtlinie erläutert und es werden verschiedene Textteile daraus zitiert.

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ReSource : Abfall, Rohstoff, Energie ; Fachzeitschrift für nachhaltiges Wirtschaften

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Nr. 2

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S. 34-36

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