Vorbeugender Katastrophenschutz als Bestandteil der Raum- und Regionalplanung.
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Angesichts zunehmend agglomerierter Risikopotentiale und wachsender Schäden durch Unfälle und Katastrophen geht der Beitrag den Ursachen und Bedingungen dieser Entwicklung nach, um das strukturell verankerte Unvermögen einer nachsorgenden, kurativen Gefahrenabwehr zu belegen und die Erfordernisse zu skizzieren, die für die Herausbildung eines präventiven, bereits in die Planung von Infrastruktur und Bebauung inkorporierten Katastrophenschutzes erforderlich sind. An der Herausbildung eines einheitlichen Umweltrechts wird die Bedeutung eines Rahmenrechts für konkrete Maßnahmen verdeutlicht und ein integriertes "Katastrophen-Präventions-Recht" vorgeschlagen. - (Verf.)
Beschreibung
Schlagwörter
Unfall, Naturkatastrophe, Infrastrukturplanung, Umweltschutzrecht, Recht, Zivilschutz
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1990), H.4/5, S.273-281, Lit.
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Unfall, Naturkatastrophe, Infrastrukturplanung, Umweltschutzrecht, Recht, Zivilschutz