Die novellierte Baunutzungsverordnung 1990. Architektenrechts-Report. Textgleich in allen Regionalausgaben des. Architektenbl.

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IRB: Z 801BW

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Die Relevanz der novellierten Fassung sei nicht zu verkennen, meint der Verfasser.Für den Architekten geben 3 Kriterien Anlaß zu dieser Abhandlung: Erstens enthält die BauNVO 1990 Anwendungsvorschriften, wonach Vorgaben der neuen Verordnung auch auf alte Bebauungspläne anzuwenden sind.Zweitens gelten die novellierten baunutzungsrechtlichen Vorschriften fast ausnahmslos auch in den neuen fünf Bundesländern.Drittens sind bereits Bebauungspläne vorhanden, die nach der erneuerten Verordnung zu beurteilen sind.Die Neuerungen der BauNVO unter Berücksichtigung der Architekteninteressen werden erläutert und die praktische Relevanz dargestellt.(-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Anwendung, Vorschrift, Baufläche, Baugebiet, Bauliche Nutzung, Bauweise, Überbauung, Novellierung, Gebietskategorie, Recht, Baunutzungsverordnung

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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.Baden-W.), 23(1991), Nr.5, S.705-706, Tab.

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Anwendung, Vorschrift, Baufläche, Baugebiet, Bauliche Nutzung, Bauweise, Überbauung, Novellierung, Gebietskategorie, Recht, Baunutzungsverordnung

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