Umwandlung eines Grundstückbestandteils in einen Scheinbestandteil nach § 95 Abs.1 Satz 1 BGB?

Werner
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Bandtitel

Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0340-7497

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Mit dem Grund und Boden eines Grundstücks fest verbundene Sachen können grundsätzlich nicht Gegenstand besonderer Rechte sein (§§ 93, 94 Abs.1 Satz 1 BGB). Dies gilt jedoch nicht für Scheinbestandteile, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit der Immobilie verbunden sind (§ 95 Abs.1 Satz 1 BGB). Solche sonderrechtsfähigen Bestandteile bleiben, auch wenn sie tatsächlich unbeweglich sind, im Rechtssinne bewegliche Sachen. Fraglich ist insofern, ob die Zweckbestimmung i.S. des § 95 Abs.1 Satz 1 BGB auch nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Verbindung erfolgen kann; ist also die einmal begründete Eigenschaft nach § 94 Abs.1 Satz 1 BGB durch nachträgliche Zweckänderung wieder aufhebbar? difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Ausgabe

Nr. 9

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Seiten

S. 649-651

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