Der Fall Dollarthafen - UVP zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

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IRB: Z 1725
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584

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Zusammenfassung

Der vorliegende Beitrag steht im Zusammenhang mehrerer Beiträge im gleichen Heft, die sich aus unterschiedlicher Sicht mit den Umweltauswirkungen des an der Emsmündung geplanten Dollart-Hafens auseiandersetzen. Hier wird aus der Sicht eines Kritikers des Projektes, vor allem aber der Verfahrensform, das Handeln der niedersächsischen Landesregierung beschrieben. Maßstab für eine zu fordernde, jedoch bisher nicht in dieser Form durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts, sollte die EG-Richtlinie 85/337 sein. Die niedersächsische Landesregierung hat zur Klärung der Umweltauswirkungen ein Umweltgutachten veranlaßt, das den Maßstäben der EG-Richtlinie nicht gerecht wird. Vorgaben, methodischer Ansatz und Ergebnisse dieses Gutachtens werden kritisiert. Dargestellt werden auch die bisher erkennbaren Positionen der Bundesregierung und des Umweltbundesamts sowie der mitbetroffenen Niederlande. (wb)

Beschreibung

Schlagwörter

Umweltschaden, Umweltverträglichkeitsprüfung, Hafenbau, Küstenplanung, Wattenmeer, Planungsverfahren, Planungskritik, Wirtschaftspolitik, Umweltpolitik, Abwägung, Verwaltungshandeln, Planungsgutachten, Rechtswidrigkeit, Planungskonflikt, Interessenkonflikt, Politik, Raumordnung

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UVP-Report, Dortmund 2(1988), Nr.4, S.21-25, Abb.;Lit.

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Umweltschaden, Umweltverträglichkeitsprüfung, Hafenbau, Küstenplanung, Wattenmeer, Planungsverfahren, Planungskritik, Wirtschaftspolitik, Umweltpolitik, Abwägung, Verwaltungshandeln, Planungsgutachten, Rechtswidrigkeit, Planungskonflikt, Interessenkonflikt, Politik, Raumordnung

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