Die "Wohnverkehrsstraße" - ein Regensburger Versuch. Mehr Lebensqualität in Wohnbereichen einer historischen Altstadt.
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1984
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ZZ
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IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
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Zusammenfassung
Wegen besonderer Gegebenheit wurde in der 112 ha großen Altstadt eine neue wegerechtliche und straßenverkehrsrechtliche Regelung eingeführt. Ziele sind die Verdrängung von gebietsfremden Parkplatzsuchverkehr, Schaffung von Parkraum für die Anwohner sowie Wohnumfeldverbesserung. Einige Straßen wurden als beschränkt öffentliche Wege für Fußgänger und Radfahrer abgestuft. Zusätzlich wird über eine städtische Satzung die Sondernutzung zum Be- und Entladen, zum Verkehr von Handwerksbetrieben und Anwohnern, Taxen, Aertzten etc. genehmigt. Entsprechend sind die Schilder beschriftet. Für vorschriftswidrige Benutzung erhebt die Stadt eine Gebühr für "unzulässige Sondernutzung", die u.U. erheblich über den Bussgeldtarifen liegt. cs
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Der Städtetag, Stuttgart 37(1984)Nr.4, S.257-261, Abb.