Die Bedeutung von Gehölzwerten bei der Anwendung von Baumschutzregelungen - eine rechtliche Stellungnahme.
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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866
BBR: Z 281
IRB: Z 866
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Zusammenfassung
Fast alle Baumschutzsatzungen stellen auf den Baumwert ab, wenn ein einzelner geschützter Baum beseitigt werden soll und nach bestimmten Festlegungen eine Ersatzpflanzung bzw. eine Ausgleichszahlung gefordert wird. Diese Bestimmungen sind schwierig anzuwenden, weil sie die Eigentumssituation berühren. Der Autor zeigt die Eigentums-Rechtslage auf und die Folgerungen für die Einzelprobleme der Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Baumschutz, Satzung, Eigentumsschutz, Wertermittlung, Gehölzwertermittlung, Natur/Grundlagen, Vegetation
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 34(1985), Nr.8, S.170-174, Lit.
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Baumschutz, Satzung, Eigentumsschutz, Wertermittlung, Gehölzwertermittlung, Natur/Grundlagen, Vegetation