Das Spannungsverhältnis zwischen Forst- und Naturschutzrecht unter besonderer Berücksichtigung der Erstaufforstung.

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Würzburg

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DI
RE
EDOC

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Von den in Rechtsprechung und Literatur zum Verhältnis zwischen Forst- und Naturschutzrecht vertretenen Ansichten vermag keine vollständig zu überzeugen. Der in der Arbeit entwickelte Lösungsansatz integriert die widerstreitenden Zielsetzungen von Forstrecht und Forstwirtschaft einerseits sowie von Naturschutzrecht und Naturschutz andererseits. Überschneidungen zwischen Forst- und Naturschutzrecht sind anhand der konkret einschlägigen Ländervorschriften zu lösen. Wie die Überprüfung des Ansatzes anhand der Erstaufforstungsvorschriften zeigt, gestaltet sich die Ermittlung der jeweils vorrangigen Vorschriften aufwändig. Das Ergebnis fällt je nach Institut und landesrechtlicher Gestaltung unterschiedlich aus. Mangels Feststellbarkeit eines Vorrangverhältnisses bleibt häufig nur die parallele Anwendung der konkurrierenden Vorschriften, was in der Praxis zu Problemen führt. So kommt es insbesondere im Hinblick auf die Eingriffsregelung sowie gegenüber den naturschutzrechtlichen Gestattungsverfahren teilweise zu erheblichen Vollzugsproblemen und Rechtsunsicherheiten. Für das Verhältnis der Erstaufforstung zu den naturschutzrechtlichen Instituten würden sich die verbleibenden Probleme durch gesetzliche Klarstellungen und Konzentrationsvorschriften ausräumen oder zumindest erheblich abmildern lassen. Die gewonnenen Erkenntnisse legen den Schluss nahe, dass sich auch die übrigen zwischen Forst- und Naturschutzrecht bestehenden Überschneidungen und Konkurrenzprobleme mittels gesetzlicher Regelungen entschärfen lassen. difu

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XII, 232 S., Anl.

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