4. Raumordnungsgesetz-Novelle. 1. Gesetz vom 19. Oktober 1983, mit dem das Tiroler Raumordnungsgesetz geändert wird.

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Das Tiroler Raumordnungsgesetz trat 1972 in Kraft. Mit der 4. Raumordnungsgesetz-Novelle vom 19.10.1983 sind die im Gesetz bereits bestehenden Bestimmungen zur Verhinderung einer zweckfremden Bautätigkeit im Freiland so geändert worden, dass bei der Vollziehung dieser Bestimmungen aufgetretene Auslegungsschwierigkeiten sowie Umgehungsversuche künftig vermieden werden können. Gemeinden wird die rechtliche Möglichkeit eingeräumt, für bestimmte Flächen im Freiland durch Verordnung ein Bauverbot zu erlassen. In engem Zusammenhang damit stehen die in der Novelle enthaltenen Verbesserungen und Ergänzungen der Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes zur Steuerung der Errichtung von Appartmenthäusern, Ferienhäusern und Wochenendsiedlungen. hb

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Recht, Raumordnung, Raumordnung, Gesetz, Entwicklungsprogramm, Planungskoordination, Gemeinde, Freifläche, Sondergebiet, Einkaufszentrum, Feriendorf, Wochenendhaus, Umlegung, Bebauungsplanung, Gesetzesnovelle

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Raumordnungsinform.(1983)Nr.2, S.5-15, 17-35 Raumordnungs-Information C.1.

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Recht, Raumordnung, Raumordnung, Gesetz, Entwicklungsprogramm, Planungskoordination, Gemeinde, Freifläche, Sondergebiet, Einkaufszentrum, Feriendorf, Wochenendhaus, Umlegung, Bebauungsplanung, Gesetzesnovelle

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