Möglichkeiten und Instrumente der Fluglärmbekämpfung.
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ZZ
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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Zusammenfassung
Die Möglichkeiten zur Minderung des Fluglärms lassen sich in der Reihenfolge ihrer Wirksamkeit nach Lärmreduktion an der Quelle, Lärmzonenplanung sowie operationellen und betrieblichen Maßnahmen unterscheiden. Daneben ist auch eine Differenzierung nach aktiven und passiven Maßnahmen möglich. Aktive Maßnahmen setzen beim Emittenten (Flugzeug, Flughafen) an, während passive Maßnahmen im Immissionsbereich (beim Lärmbetroffenen) eingreifen. Zwischen aktivem und passivem Lärmschutz besteht eine Wechselwirkung, je wirksamer die Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes geregelt und vollzogen werden, um so geringere Eingriffe in die Rechtspositionen der Lärmbetroffenen (Bürger, Gemeinden) erforderlich sind. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltpflege, Fluglärm, Lärmschutz, Emission, Immissionsschutz, Lärmzone
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Städte- und Gemeindebund 37(1982)Nr.5, S.161-162, Lit.
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Umweltpflege, Fluglärm, Lärmschutz, Emission, Immissionsschutz, Lärmzone