Wie steuern wir den Verbrauch unserer Flächen? Brauchen wir für Brachflächen ein Rekultivierungsangebot?
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1983
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ZZ
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SEBI: 83/6381-4
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GU
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Zusammenfassung
Vor dem Ruf nach dem Gesetzgeber bezüglich der Einführung eines umfassenden Rekultivierungsgebotes im Bundesbaugesetz wäre nach Ansicht der Verfasser in allen Planungsverfahren und planerischen Abwägungen eine Priorität zur Wiedernutzung oder Renaturierung von Brachflächen angebracht. In den meisten Brachflächen sind Investitionen der öffentlichen Hand enthalten. Die Sozialbindung des Grundeigentums legt so eine Wiederverwendung nahe. Die Unvermehrbarkeit von Grund und Boden stellt einen Sachzwang zur sparsamen Verwendung dar. Einem überdimensionierten Flächenverbrauch wäre auf diese Weise entgegenzusteuern. Zur Aufbringung der Kosten für Rekultivierungsmaßnahmen kommen finanzielle Rücklagen oder die Konstruktion eines sich erneuernden Fonds in Frage. Problematisch bleibt dabei das Verhältnis von Planung, Förderung und Rekultivierung. Es sollte eine Rekultivierungsplanung betrieben werden in Kombination von Wirtschaftsförderung und Städtebau, insbesondere soweit Gewerbe- und Industrieflächen betroffen sind. Bei Wohn- und Freiflächen bedarf es besonderer Abwägung, wie Förderung und Bauleitplanung der Allgemeinheit zugute zu kommen könnten. geh/difu
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Dortmund: Selbstverlag (1983), 35 S., Abb.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Arbeitspapier; 10