Das neue Landschaftspflegegesetz. Tl. 1.
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IRB: Z 1059
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
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Zusammenfassung
Das Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes war Anlass für Schleswig-Holstein, das 1973 verabschiedete Landschaftspflegegesetz (LPflegG) an die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung anzupassen. Darüberhinaus sollten Vorschriften verbessert werden, die sich aufgrund der achtjährigen Erfahrung mit dem Gesetz als verbesserungsbedürftig erwiesen haben. Entgegen der ursprünglichen Absicht wurde das Gesetz gänzlich neu gefasst. Dabei wurde auf eine präzise Formulierung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderer Wert gelegt. Diese Ziele und Grundsätze sind, neben Ausführungen über Landschaftsplanung sowie Eingriffs- und Ausgleichsregelungen, Kernstück des Teils I der Abhandlung. hez
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Recht, Naturschutz, Landschaftspflegerecht, Landschaftspflegegesetz, Neufassung, Gesetzesinhalt
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Gemeinde, Kiel 35(1983)Nr.6, S.149-160, Lit.
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Recht, Naturschutz, Landschaftspflegerecht, Landschaftspflegegesetz, Neufassung, Gesetzesinhalt