Staatsgewalt und volksreligiöses Brauchtum in Bayern während der Aufklärung.

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Regensburg

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ZLB: 96/181

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DI

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Abstract

Vor allem in den ländlichen Gebieten Bayerns begegnet man heute noch religiösen Brauchtumsformen mit jahrhundertelanger Tradition. Während heutzutage der Staat der Brauchtumsausübung grundsätzlich neutral gegenübersteht, war die Rechtslage im Zeitalter der Aufklärung völlig anders. Damals hatte der Landesherr als Träger der Staatsgewalt in die Brauchtumshandlungen reglementierend eingegriffen. Der Verfasser erstellt eine Chronologie der von 1745-1825 diesbezüglich ergangenen Rechtsakte. Zum anderen wird untersucht, ob und wie diese Reglementierungsmacht der einzelnen Landesherren juristisch gerechtfertigt war und wie sich die Bürger durch Bittgesuche dagegen verteidigen konnten. kmr/difu

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XXIV, 172 S.

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