Eine überflüssige und schädliche Reform. Gemeinnützige im Lichte sozialer Wohnversorgung.
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Nach der Wohnungsmarktanalyse Berlin 1980 sind der überwiegende Teil des gemeinnützigen Wohnungsbestandes mit Mietern, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, belegt. Entsprechend sind die Einkommenverhältnisse. Es zeigt sich die überproportionale Anwesenheit einkommensschwächerer Haushalte im Altbaumietwohnungsbestand der Gemeinnützigen und die soziale Prägung des wohnversorgerischen Leistungsbildes. Die Zielsetzung der Reformbestrebungen zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz wird von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen weit effizienter wahrgenommen, als dies durch eine gesetzliche Belegungsbindung erreichbar wäre und erübrigt damit die Reform. hg
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Wohnen/Wohnung, Recht, Wohnbedarf, Wohnbevölkerung, Sozialstruktur, Sozialwohnung, Wohnungsversorgung, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Einkommen
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.12, S.628
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Wohnen/Wohnung, Recht, Wohnbedarf, Wohnbevölkerung, Sozialstruktur, Sozialwohnung, Wohnungsversorgung, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Einkommen