Die außerordentliche Gemeindeorganisation im Kanton Aargau.
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1967
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SEBI: 71/1748
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Zusammenfassung
Im schweizer Kanton Aargau wurden ursprünglich gemeindliche Angelegenheiten durch mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Bürger geregelt, bis eine gesetzliche Novellierung des Gemeinderechts diese Aufgaben einer Volksvertretung, dem Einwohnerrat, übertrug. Aus diesem Grunde werden vorerst die Beweggründe für die Schaffung einer neuen Gemeindeorganisation sowie die Entstehungsgeschichte der maßgebenden Gesetzesbestimmungen erörtert. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dann die Auslegung dieser kantonalen Normen und die Möglichkeiten zu deren Ergänzung durch kommunales Recht. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Erörterung der Stellung der Stimmberechtigten in der Volksvertretung, der außerordentlichen Gemeindeorganisation, gelegt. Nach einer Bestandsaufnahme des Standes der Einführung in fünf Gemeinden werden einige Schlußfolgerungen gezogen, die als Hilfestellung und Empfehlung bei der Einführung der außerordentlichen Gemeindeorganisation in anderen Gemeinden dienen sollen. kp/difu
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Zürich: Selbstverlag (1967), XIV, 93 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1966)